Aufgrund der massiv gestiegenen Verbraucherpreise ist es dem Arbeitgeber möglich, eine sog. Inflationsausgleichprämie an seine Arbeitnehmer (max. 3.000 € p. P.) auszuzahlen. Dies ist eine freiwillige Leistung, die jedoch im Fall der Eintretens zusätzlich zum Arbeitslohn und im Zeitraum zwischen dem 26.10.2022 und dem 31.12.2024 gewährt werden muss.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem nachstehenden Hinweisdokument.