Geplante Gesetzesänderung zur steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen ab 2023

Ein Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 sieht eine gesetzliche Regelung für
die Steuerfreistellung von Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen vor.

Die geplante Neuregelung kann unter bestimmten Voraussetzungen sowohl die Einkommensteuer aus auch die Umsatzsteuer betreffen. Während die geplante Neuregelung bei der Einkommensteuer auch für Bestandsanlagen (Altanlagen) gelten soll, kommt die umsatzsteuerliche Neuregelung nur für Anschaffungen nach dem 31.12.2022 in Betracht.

Die Ausführungen im nachfolgenden Dokument sollen Sie auf eine geplante Gesetzesänderung zur steuerlichen
Behandlung von kleinen Photovoltaikanlagen hinweisen.

Hinweis zu kleinen PV-Anlagen: geplante Gesetzesänderung ab 2023 (PDF-Dokument):